Trauma-Ambulanz Arnsdorf
Unsere Traumaambulanz nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER)
Sind Sie von einem Gewaltdelikt betroffen, wie körperliche und/oder schwere psychische Gewalt und erleben Sie dadurch psychische Belastung?
- Dann haben Sie Anspruch auf schnelle Hilfen in Traumaambulanzen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
- Sie können sich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewalttat direkt in der Traumaambulanz bei uns melden
- Bei Gewalttaten, die länger als 12 Monate zurückliegen, wird eine Behandlung nur bei akuter psychischer Belastung angeboten
Anspruchsberechtigt sind:
- Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland oder im Ausland eine Gewalttat erlebt haben
- Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
- Schockgeschädigte: Personen, die Gewaltopfer aufgefunden oder die Tat beobachtet haben
- Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte)
- Andere Nahestehende (Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
Traumaambulanzen unterstützen Betroffene von Gewalt bei der Bewältigung von psychischen Belastungen und bieten den Betroffenen schnelle und qualifizierte Hilfe von Psychotherapeut*innen.
Behandlungsangebot:
- Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung, um die Entwicklung einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung (längerfristiges Bestehen) zu verhindern
- Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Therapiestunden
- Therapie-, Fahrt-, Betreuungs- und Dolmetscherkosten werden übernommen
Die Kosten dieses Behandlungsangebots werden für Anspruchsberechtigte und nach Antragstellung vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) übernommen.
Kontaktdaten der Traumaambulanz
Telefonisch sind wir vorübergehend über unsere Psychiatrische Institutsambulanz zu erreichen.
Hufelandstraße 15
01477 Arnsdorf
Tel.: 035200 26-2901
traumaambulanz@skhar.sms.sachsen.de
Sie finden die Ambulanz im Haus C1
Orientierungsplan auf unserem Gelände