Trauma-Ambulanz Arnsdorf
Unsere Traumaambulanz nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER)
Sind Sie von einem Gewaltdelikt betroffen, wie körperliche und/oder schwere psychische Gewalt und erleben Sie dadurch psychische Belastung?
- Dann haben Sie Anspruch auf schnelle Hilfen in Traumaambulanzen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
- Sie können sich innerhalb von zwölf Monaten nach der Gewalttat direkt in der Traumaambulanz bei uns melden
- Bei Gewalttaten, die länger als 12 Monate zurückliegen, wird eine Behandlung nur bei akuter psychischer Belastung angeboten
Anspruchsberechtigt sind:
- Deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland oder im Ausland eine Gewalttat erlebt haben
- Staatsangehörige anderer Länder, die in Deutschland eine Gewalttat erlebt haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus
- Schockgeschädigte: Personen, die Gewaltopfer aufgefunden oder die Tat beobachtet haben
- Angehörige (Ehegatten, Kinder, Eltern)
- Hinterbliebene (Witwen/Witwer, Waisen, Betreuungsunterhaltsberechtigte)
- Andere Nahestehende (Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft)
Traumaambulanzen unterstützen Betroffene von Gewalt bei der Bewältigung von psychischen Belastungen und bieten den Betroffenen schnelle und qualifizierte Hilfe von Psychotherapeut*innen.
Behandlungsangebot:
- Frühzeitige psychotherapeutische Behandlung, um die Entwicklung einer psychischen Gesundheitsstörung oder deren Chronifizierung (längerfristiges Bestehen) zu verhindern
- Erwachsene haben Anspruch auf bis zu 15 Therapiestunden
- Therapie-, Fahrt-, Betreuungs- und Dolmetscherkosten werden übernommen
Die Kosten dieses Behandlungsangebots werden für Anspruchsberechtigte und nach Antragstellung vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) übernommen.
Kontaktdaten der Traumaambulanz
Telefon: 035200 26 2915
Hufelandstraße 15
01477 Arnsdorf
oder per Email:
traumaambulanz@skhar.sms.sachsen.de
Sie finden die Ambulanz im Haus C1
Orientierungsplan auf unserem Gelände